Bestimmung des Zeitpunkts einer umsatzsteuerpflichtigen
Leistung - Umsatzsteuerliche Berichtigung bei späterer Änderung
- gerichtliche Überprüfung eines im Erhebungsverfahren ergangenen
Abrechnungsbescheids
Leitsatz
1. a)
Ob ein Unternehmer eine Leistung zur Ausführung steuerpflichtiger
oder steuerfreier Umsätze verwendet, richtet sich grundsätzlich
nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen im Besteuerungszeitraum
des Leistungsbezugs. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer
eine Änderung der Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt.
b)
Ändert sich die Verwendung eines Gegenstands nach dem Zeitpunkt
des Leistungsbezugs, ist diese Änderung nach den Grundsätzen der
Berichtigung (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG) zu berücksichtigen und wirkt
nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück.
2. a)
Streitigkeiten, die das Erhebungsverfahren betreffen, sind zwingend
durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Hierzu zählen insbesondere
Meinungsverschiedenheiten wegen der Zulässigkeit oder Wirksamkeit
einer Zahlung, Aufrechnung oder Umbuchung.
b)
Eine gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich erst aufgrund einer
Klage gegen den Abrechnungsbescheid und nach Abschluss des außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahrens möglich.
Fundstelle(n): XAAAG-69230
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