Arbeitshilfe Juli 2018

Keine Billigkeitsregelung im Zusammenhang mit der Übertragung eines für den Erblasser festgestellten verbleibenden Verlustvortrages zum 31.12.2009 auf die Erben?

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Zur Frage, der Konkretisierung in seltenen und extrem gelagerten Konstellationen Billigkeitsmaßnahmen auszusprechen, die so die Berücksichtigung eines gesondert festgestellten Verlustvortrags des Erblassers auf die Erben nach Änderung der Rechtsprechung durch den Großen Senat des , BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608) bewirkt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAG-68571