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BFH  - V R 60/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 60 Abs 1 S 2

Rechtsfrage

1. Muss die Satzung einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG gemeinnützigen Körperschaft aufgrund von § 60 Abs. 1 S. 2 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO die gemeinnützigen Zwecke wörtlich so wiedergeben, wie sie im Katalog des § 52 Abs. 2 S. 1 AO bezeichnet sind?

2. Erlaubt die politische Bildung als Unterfall der Volksbildung nicht nur die Darstellung des Status quo eines gesellschaftlichen Themas, sondern ist es darüber hinaus zulässig, in einem breiten Themenspektrum auch Alternativen aufzuzeigen?

gemeinnützige Zwecke; Körperschaft

Fundstelle(n):
LAAAG-68087

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