DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland – von dem Wunsche geleitet, ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen – haben Folgendes vereinbart:
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