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StuB Nr. 23 vom Seite 912

E-DRS 33 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“

Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in der Handelsbilanz II

Dr. Benjamin Roos

Das Erfordernis, eine Währungsumrechnung durchzuführen, kann sich sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss ergeben. Obwohl das HGB mit § 256a und § 308a spezielle Regelungen zur Währungsumrechnung enthält, ergeben sich in der Praxis immer wieder Auslegungs- und Zweifelsfragen. Dies hat das DRSC zum Anlass genommen, einen Standard zu erarbeiten, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt. Das vorläufige Ergebnis wurde am mit E-DRS 33 veröffentlicht. Ziel des Standards ist es, im Konzernabschluss eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Währungsumrechnung sicherzustellen und insofern die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken.

Zülch, Währungsumrechnung im Jahresabschluss und Konzernabschluss (HGB, IFRS), infoCenter NWB IAAAC-32093

Kernfragen
  • Wie hat die Erstbewertung nichtmonetärer Vermögensgegenstände nach E-DRS 33 zu erfolgen?

  • Was gilt für die Folgebewertung?

  • Wie ist der E-DRS 33 zu werten?

I. Einleitung

[i]Lüdenbach, Konzerninterner Währungserfolg, StuB 21/2017 S. 828 NWB RAAAG-61115 Lüdenbach, Währungsumrechnung in der Steuerbilanz, StuB 7/2017 S. 282 NWB SAAAG-42071 Theile, E-DRS 33: Währungsumrechnung im Konzernabschluss, BBK 19/2017 S. 930 NWB KAAAG-58551 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 8. Aufl. 2017, § 256a NWB IAAAF-85383 Die Umrechnung eines in Fremdwährung aufgestellten und in einen handelsrechtlichen Konzernabschluss ein...