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NWB Nr. 50 vom Seite 3890

Schätzungsbefugnis bei programmierbaren Kassensystemen

Dr. Sascha Bleschick

Viele Außenprüfer dürften derzeit die Vorlage von Programmierprotokollen und sonstigen Organisationsunterlagen zu programmierbaren Kassensystemen (z. B. EDV-Kassen) verlangen. Der Beitrag zeigt auf, dass bei deren Nichtvorlage zwar eine Schätzungsbefugnis gegeben sein kann, nicht jedoch vorprogrammiert ist.

Abstrakte Manipulationsmöglichkeit:

Nach [i]BFH, Urteil v. 25.3.2015 - X R 20/13, BStBl 2015 II S. 743der Rechtsprechung des BFH kann das Fehlen von Programmierprotokollen und sonstigen Organisationsunterlagen zu programmierbaren Kassensystemen einen gewichtigen formellen Mangel begründen und grds. eine Schätzungsbefugnis eröffnen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige für den konkreten Einzelfall darlegt, das von ihm eingesetzte Kassensystem eröffne trotz seiner Programmierbarkeit ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten (, BStBl 2015 II S. 743).

Konkrete Datenmanipulation:

Besteht [i]BFH, Beschluss v. 11.1.2017 - X B 104/16 NWB DAAAG-39556dagegen eine solche grds. Manipulationsmöglichkeit, können aber die entsprechenden Programmierprotokolle nicht (mehr) vorgelegt werden, muss der Steuerpflichtige substantiiert die Gründe dafür dar...