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ESMA- und DPR-Prüfungsschwerpunkte 2018
I. Einführung
Am wurden von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority (ESMA)) die Prüfungsschwerpunkte 2018 vorgestellt. Diese umfassen insgesamt drei Prüfgebiete, die zusammen mit den zwei Prüffeldern der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) vom den Schwerpunkt bei der Untersuchung der für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellten IFRS-Konzernabschlüsse deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen bilden werden.
Besonderes Augenmerk richtet die ESMA auf die erwarteten Effekte aus der Erstanwendung neuer IFRS und die damit einhergehenden Angabepflichten nach IAS 8. Daher steht die Einführung von IFRS 9 und IFRS 15 im Zentrum des ersten Prüfungsschwerpunkts. Daneben sollen Sonderfragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen gem. IFRS 3 in den Fokus gerückt werden, bspw. die Anforderungen an eine konsistente Kaufpreisallokation oder das Vorgehen bei der Anpassung vorläufiger Werte innerhalb des Bewertungszeitraums. Der dritte Prüfungsbereich zielt schließlich auf die Kapitalflussrechnung nach IAS 7.
Die ESMA betont im Rahmen ihrer Veröffentlichung unter der ...