Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
5. Aufl. 2018
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IV B 5 – S 1301 CHE – 55/06, BStBl 2007 I S. 68
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom ;
Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugssteuern nach Artikel 15a Abs. 1 Satz 3 des Abkommens und des Verhandlungsprotokolls vom (Vordruck Gre-1)
Bezug: IV C 6 – S 1301 Schz – 60/94 BStBl 1994 I S. 683 geändert durch IV C 6 – S 1301 Schz – 37/97 BStBl 1997 I S. 723
Gemäß Art. 15a Abs. 1 Satz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA) hat ein Grenzgänger seine Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde nachzuweisen. Die dafür vorgesehene „Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugssteuern nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 des Abkommens und des Verhandlungsprotokolls vom ” muss der Grenzgäng...