Walter Niermann

Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung

5. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55925-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58495-4

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Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung (5. Auflage)

2. Steuerpflicht und Steuerabzug

2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Arbeitnehmer, die einen Wohnsitz (§ 8 der AbgabenordnungAO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9AO) im Inland haben, sind mit dem aus ihrer Auslandstätigkeit erzielten Arbeitslohn unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Der Steuerabzug ist vom Arbeitgeber nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen.

Wohnsitz (§ 8 AO):

„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

  • Mehrfacher Wohnsitz ist möglich; für unbeschränkte Steuerpflicht reicht ein Wohnsitz im Inland; die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht besteht daher auch dann, wenn der Steuerpflichtige je eine Wohnung im Inland und im Ausland hat.

  • Wohnsitz ist neben gewöhnlichem Aufenthalt möglich (nicht jedoch zwei gewöhnliche Aufenthalte gleichzeitig).

  • Ehegatten können ihren Wohnsitz an verschiedenen Orten haben; allerdings hat ein Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebt, seinen Wohnsitz (auch) dort, wo seine Familie lebt ( BStBl 1985 II S. 331).

  • Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Elte...BStBl 2015 II S. 655