Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 585/15 B

Gesetze: RVG § 56; VV-RVG a.F. Nr. 3106; VV-RVG a.F. Vorbem. 3 Abs. 3 Var. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 56 RVG ist nicht an eine Frist gebunden. Das Erinnerungsrecht kann zwar verwirkt sein. Allein der Ablauf von etwas mehr als eineinhalb Jahren begründet - jedenfalls ohne Hinzutreten weiterer Umstände - keine Verwirkung.

2. Dem Anfall einer Terminsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 Var. 3 VV RVG aF. steht nicht entgegen, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Sozialgericht eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist.

Fundstelle(n):
MAAAG-61925

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen