IFRS 16 C20B

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.

COVID-19-bezogene Mietkonzessionen für Leasingnehmer

C20B

Für die Berichtsperiode, in der der Leasingnehmer die Verlautbarung COVID-19-bezogene Mietkonzessionen erstmals anwendet, ist er nicht verpflichtet, die in Paragraph 28(f) von IAS 8 verlangten Angaben zu machen.

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TAAAG-61632