IFRS 16 C1A

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

C1A

Mit der im Mai 2020 veröffentlichten Verlautbarung COVID-19-bezogene Mietkonzessionen wurden die Paragraphen 46A, 46B, 60A, C20A und C20B eingefügt. Diese Änderungen sind von Leasingnehmern auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, und zwar auch für Abschlüsse, die am noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben waren.

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TAAAG-61632