IFRS 16 5

Freistellungen vom Ansatz (Paragraphen B3-B8)

5

Der Leasingnehmer kann beschließen, die Vorschriften der Paragraphen 22–49 nicht anzuwenden auf

(a)

kurzfristige Leasingverhältnisse und

(b)

Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (Beschreibung siehe Paragraphen B3–B8).

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TAAAG-61632