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EuGH  - C-552/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 98 Abs 1, RL 2006/112/EG Art 306, RL 2006/112/EG Art 308, UStG § 12 Abs 2 Nr 11, UStG § 25, RL 2006/112/EG Art 98 Abs 2, EGRL 112/2006 Anh 3 Nr 12

Rechtsfrage

1. Unterliegt eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem EuGH-Urteil Van Ginkel vom C-163/91 (EU:C:1992:435) der Sonderregelung für Reisebüros nach Artikel 306 MwStSystRL?

2. Bei Bejahung der Frage zu 1.: Kann diese Leistung neben der Sonderregelung für Reisebüros nach Artikel 306 MwStSystRL zusätzlich auch der Steuersatzermäßigung für die Beherbergung in Ferienunterkünften im Sinne von Artikel 98 Absatz 2 MwStSyStRL in Verbindung mit Anhang III Nummer 12 unterliegen?

Ferienwohnung; Hauptleistung; Leistung; Reisebüro; Steuersatzermäßigung; Überlassung; Umsatzsteuer

Fundstelle(n):
VAAAG-61131

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