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BPatG Urteil v. - 5 Ni 54/15 (EP)

Gesetze: § 3 PatG, § 3 Abs 1 PatG

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung. Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Steuerungssystem zum Steuern von sicherheitskritischen Prozessen (europäisches Patent)" – Prüfung der Neuheit - zur Berücksichtigung von in Bezug genommenen Vorveröffentlichungen

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 188 096 (Streitpatent), das am 21. Juni 2000 als internationale Anmeldung unter der Nummer PCT/EP2000/005763 angemeldet und am 28. Dezember 2000 als WO 2000/079353 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent, das die Priorität der deutschen Patentanmeldung 199 28 517 vom 22. Juni 1999 in Anspruch nimmt, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 500 01 721.2 geführt. Es trägt die Bezeichnung „Steuerungssystem zum Steuern von sicherheitskritischen Prozessen“.

Fundstelle(n):
UAAAG-59563

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