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Arbeitshilfe - Stand: 09.10.2017

Die für Elektro(neu)fahrzeuge zu gewährende zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung ist auch nach Neufassung des § 3d KraftStG (i.d.F. vom 07.11.2016) nicht auf vor dem 18.05.2016 technisch zu Elektrofahrzeugen umgerüsteten Fahrzeugen anzuwenden?

Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektroauto - Steuerbefreiung - erstmalige Zulassung:

Ist ein Fahrzeug auch dann gemäß § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien, wenn es zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet und als solches zum Straßenverkehr zugelassen wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().