Arbeitshilfe - Stand: 19.01.2018

Gästehaus – Ausnahme vom Abzugsverbot § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bestimmter Sachverhalt" i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO und zur Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot für Aufwendungen für ein Gästehaus i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG

1. Ändert das FA seine Rechtsauffassung dahingehend, dass nicht mehr eine vGA wegen der Unterhaltung eines Verlustwirtschaftsguts im Interesse des Gesellschafters, sondern eine vGA in anderer Höhe wegen der unentgeltlichen Überlassung eines Wirtschaftsguts ohne angemessenes Nutzungsentgelt einkommenserhöhend zu berücksichtigen ist, darf es dann Körperschaftsteuerbescheide gemäß § 174 Abs. 4 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern?

2. Greift § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG als Ausnahme vom Abzugsverbot für Aufwendungen für ein Gästehaus nur ein, wenn das Gästehaus mit der Absicht betrieben wird, einen Gewinn zu erzielen? - Wenn die Räumlichkeiten unentgeltlich überlassen werden, genügt es dann für die Annahme einer Gewinnabsicht, dass sich bei einer späteren Veräußerung des Gebäudes ein Totalgewinn ergeben soll?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
UAAAG-59122