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StuB Nr. 19 vom Seite 752

Passive Abgrenzung der Einnahme für eine ewige Unterlassungslast

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

U betreibt eine Schweinezucht. In einem Vertrag vom Dezember 01 mit einem kommunalen Zweckverband verpflichtet sich U, die nach dem Bebauungsplan zulässige Erweiterung der Schweinehaltung auf dem bisherigen Grundbesitz zu unterlassen, die Haltung auf die bisherige Zahl von Muttersauen zu begrenzen. Die Unterlassungsverpflichtung wird durch Einräumung einer Dienstbarkeit dinglich gesichert. Als Entschädigung für die Unterlassung wird ein Betrag von 250 T€ ausgehandelt, der noch im Dezember 01 zur Auszahlung gelangt.

II. Fragestellung

Wie ist der Vorgang in der Bilanz zum zu erfassen?

III. Lösungshinweise

1. Kein Abgang eines Grundstücksteils

In einem Urteil aus 1977 hatte der BFH die dauernde Belastung eines unter der Erdoberfläche gelegenen, räumlich abgegrenzten Grundstücksteils für Zwecke der unwiderruflichen Bebauung im Rahmen eines U-Bahnbaus als einen „Akt der Vermögensumschichtung“ mit Abgang eines räumlich abgrenzbaren (unterirdischen) Teils des belasteten Grundstücks gewürdigt.

Zu einer anderen Beurteilung ist der BFH fünf Jahre später bezüglich der Einräumung des Rechts zur Verlegung und zum Betrieb einer Ferngasleitung gekommen, da die entsprechende Verei...