Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-51685-6

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 178 BewG Begriff der unbebauten Grundstücke

Torsten Bock (September 2017)

1. Bedeutung der Vorschrift

1Bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden für die Bewertung inländischer Grundstücke unbebaute (§ 178 BewG) und bebaute (§ 180 BewG) Grundstücke unterschieden. § 178 BewG definiert, was unter einem unbebauten Grundstück zu verstehen ist. Die Zuordnung zu den unbebauten und bebauten Grundstücken entscheidet über die anzuwendenden Bewertungsregelungen. Unbebaute Grundstücke werden nach § 179 BewG und bebaute Grundstücke nach §§ 181 ff. BewG bewertet.

2§ 178 BewG bezieht sich nur auf die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens (s. zum Begriff und dessen Abgrenzung § 157 BewG Rdn. 27 ff.) sowie auf Betriebsgrundstücke nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG (§ 157 Abs. 3 BewG). Die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft erfolgen gem. § 167 Abs. 1 BewG nach den Vorschriften, die für die Bewertung von Wohngrundstücken (§§ 182196 BewG) gelten.

2. B...

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