Der optimale Kurzvortrag
12. Aufl. 2017
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9. Umsatzsteuerrecht
Thema 73 Besteuerungsverfahren in der Umsatzsteuer
Einleitung
Umsatzsteuer = Anmeldungssteuer, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO;
Entrichtung der selbst berechneten Steuer ohne weitere Aufforderung durch das Finanzamt;
regelmäßige Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen.
Hauptteil
Rechtsgrundlagen, insbesondere §§ 16, 18 UStG
Anmeldung mit Zahllast = Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, § 168 Satz 1 AO;
Anmeldung mit Erstattung = Antrag auf Festsetzung; bei Zustimmung liegt eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung vor, § 168 Satz 2 AO; die Zustimmung bedarf keiner Form, § 168 Satz 3 AO.
Erklärungspflichtiger
Unternehmer (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG);
Kleinunternehmer (§ 19 UStG);
Privatpersonen als Fahrzeuglieferer i. S. des § 2a UStG;
Unternehmer und juristische Personen, die ausschließlich Steuer für Umsätze nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 13b Abs. 5 oder 25b Abs. 2 UStG zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a UStG).
Besteuerungszeitraum, Voranmeldungszeitraum
Besteuerungszeitraum ist grds. das Kalenderjahr (§ 16 Abs. 1 Satz 2 UStG);
Abgabe Steueranmeldung bis 31. 5. (bzw. 31. 7. ab VZ 2018) des Folgejahres (§ 18 Abs. 3 UStG, § 149 Abs. 2 Satz 1 AO);
elektronische Übermittlung ab VZ 2011 (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG);
Voranmeldungszeitraum ist grds. das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG);
Ausnahme: Kalendermonat, wenn Zahllast des Vorjahres > 7 500 € (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG);
Ausnahme: keine Voranmeldung, wenn Zahllast Vorjahr ≤ 1 000 € (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG);
Hinweis: Wahlre...