Der optimale Kurzvortrag
12. Aufl. 2017
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4. Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht/Bewertungsrecht
Thema 39 Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Einleitung
§ 11 BewG: Kurswert (Abs. 1), Rücknahmepreis (Abs. 4, Anteilscheine), gemeiner Wert (Abs. 2 Satz 1, insbes. GmbH-Anteile)
Kurswert/Rücknahmepreis unproblematisch, im Folgenden daher Methoden zur Ermittlung des gemeinen Werts
Hauptteil
Ableitung aus Verkäufen, § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG
Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (nicht unter nahen Angehörigen); Durchschnittswert nach gewogenem Mittel
einzelner Verkauf reicht aus, soweit nicht Zwerganteil
Stichtagsprinzip: nur zeitnahe Verkäufe (weniger als ein Jahr vor Stichtag); Verkäufe nach Stichtag grds. unerheblich
Schätzung nach „vereinfachtem Ertragswertverfahren“ – §§ 199 – 203 BewG
basiert auf zwei Werten:
zukünftig nachhaltig erzielbarer Jahresertrag (ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre) ist mit einem
Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren
für jedes Jahr des Betrachtungszeitraums – ausgehend von dem ertragsteuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG – muss ein Ertrag ermittelt werden; dabei sind bestimmte Hinzurechnungen/Kürzungen vorzunehmen, um einen „betriebswirtschaftlichen“ Überschuss zu ermitteln; von diesem ist ein pauschalierter Abzug für die Ertragsteue...