Finanzgerichtsverfahren für Steuerberater und Rechtsanwälte
2. Aufl. 2017
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2. Teil: Vorläufiger Rechtsschutz (AdV und einstweilige Anordnung)
A. Vorüberlegungen
I. Überblick über den vorläufigen Rechtsschutz
990Unter dem vorläufigen (einstweiligen) Rechtsschutz versteht man Verfahren, die entweder auf AdV von Steuerbescheiden gem. § 69 Abs. 3 FGO gerichtet sind oder aber mit denen der Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 114 FGO beantragt wird.
Bei der AdV geht es darum, in Anfechtungsfällen eine Steuernachzahlung bis zum Abschluss eines Einspruchs- oder Klageverfahrens nicht leisten zu müssen und die Vollstreckung abzuwehren bzw. aufzuheben.
Die einstweilige Anordnung ist nachrangig gegenüber der AdV. Bei der einstweiligen Anordnung geht es um die Durchsetzung eines Verpflichtungsbegehrens (Rn. 303): Im Regelfall soll also entweder ein vorläufiger Erlass bzw. eine vorübergehende Stundung oder aber die vorübergehende Einstellung einer bereits begonnenen Vollstreckung aus Billigkeitsgründen erreicht werden.
II. Vorteile und Nachteile einer AdV
1. Vorteile eines Antrags auf AdV
991Ein Antrag auf AdV bietet mehrere Vorteile:
Keine Steuernachzahlung: Die Steuer muss vorerst nicht gezahlt werden, so dass (weitere...