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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 55/15

Gesetze: ZK Art. 239 Abs. 1 2. Anstrich

Erlass von Drittlandszoll und Antidumpingzoll auf Aluminiumheizkörper, mit Ursprung in der VR China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll über die Freizone in Port Klang (Malaysia) eingeführt wurden

Leitsatz

1. Auf Einfuhren, die vor dem stattgefunden haben, findet Art. 239 ZK Anwendung.

2. Die Ausstellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses auf der Grundlage gefälschter Angaben des Ausführers stellt für sich genommen keinen besonderen Fall im Sinne von Art. 239 Abs. 1, 2. Anstrich ZK dar.

3. Zu den Anforderungen offensichtlicher Fahrlässigkeit.

Fundstelle(n):
XAAAG-54144

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