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FG Köln Urteil v. - 11 K 1319/16

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 2, EStG § 35a

Änderung des Steuerbescheids

Nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der von Beruf Steuerberater ist, kann auch nach Eintritt der Bestandskraft Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen für eine von ihm angemietete Wohnung gemäß § 35a EStG geltend machen, wenn er von diesen Aufwendungen aufgrund der Betriebskostenabrechnung der Verwaltergesellschaft erst nach Durchführung der Veranlagung dem Grunde und der Höhe nach Kenntnis erlangt hat.

Fundstelle(n):
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 9
KÖSDI 2017 S. 20433 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2017 S. 3403
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 7
UAAAG-53549

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