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BFH  - I R 13/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 102 S 2, FGO § 68, AO § 73, AO § 119 Abs 1

Rechtsfrage

1. Ob und inwieweit können Haftungsbescheide als Ermessensverwaltungsakte im Klageverfahren nach § 102 Satz 2 FGO bzw. nach § 68 FGO durch eine ergänzende Ermessensbegründung modifiziert und in ihren Rechtsfolgen abgeändert werden?

2. Wie bestimmt sich der Haftungsumfang einer Organgesellschaft nach § 73 AO?

Begründung; Ermessen; Haftung; Organgesellschaft; Umfang

Fundstelle(n):
UAAAG-50931

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