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Track 16 | Private Veräußerungsgeschäfte: Rückabwicklung von Verträgen über Schrottimmobilien
Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, liegt nach einem aktuellen Urteil des BFH keine Rückabwicklung, sondern ein privates Veräußerungsgeschäft vor.
Eine erhebliche Breitenwirkung dürfte ein für den Kläger günstiges Urteil des Bundesfinanzhofs haben – zu der Abgrenzung privater Veräußerungsgeschäfte von einer Rückabwicklung. In dem interessanten Streitfall ging es um die steuerliche Behandlung eines Vergleichs. Dieser basierte auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den so genannten Schrottimmobilien .
Es geht – Sie werden sich erinnern – um völlig überteuerte Eigentumswohnungen, die in den neunziger Jahren von über 300.000 Verbrauchern als vermeintliche Steuersparmodelle erworben wurden. Mitarbeiter der Immobiliengesellschaften oder selbständige Vermittler verleiteten Anleger in einer Haustürsituation dazu, Immobilien zu erwerben und den Kaufpreis durch Darl...