Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a der Abgabenordnung Folgendes:
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom (BGBl. 2016 I S. 3000) wurde unter anderem die Verpflichtung multinational tätiger Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten in einem neu eingefügten § 138a der Abgabenordnung (AO) geregelt. Soweit die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, ist der länderbezogene Bericht erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zu übermitteln. Eine Übermittlung an das BZSt hat in der von der OECD vorgegebenen XML-Dokumentenversion zu erfolgen. Technische Details ergeben sich aus dem auf der OECD-Internetseite unter „Tax” veröffentlichten „User Guide”, derzeit zu finden unter: http://www.oecd.org/tax/country-by-country-reporting-xml-schema-user-guide-for-tax-administrations-and-taxpayers.htm.
Unter Beachtung der internationalen Vereinbarungen und der entsprechenden Umsetzung in § 138a AO sind die in der Anlage aufgeführten Angaben im Rahmen der länderbezogenen Berichte zu machen. Dieses ergibt sich aus dem BEPS-Bericht „Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung – Aktionspunkt 13” sowie der Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom (ABl. L 146/8 vom ) zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung.
Der länderbezogene Bericht ist nach einem amtlich vorgeschriebenen Datenformat (XML-Format) zu erstellen und dem BZSt durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das XML-Format entspricht nicht den in der Anlage aufgeführten Tabellen. Diese dienen lediglich der Veranschaulichung. Der länderbezogene Bericht kann insgesamt in englischer Sprache übermittelt werden. Die in Tabelle 3 enthaltenen Informationen oder Erläuterungen sind gemäß Artikel 2b der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 (eingefügt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1963 vom (ABl. EU L 303/4)) verpflichtend in englischer Sprache zu übermitteln.
Informationen zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts, zu Rechtsgrundlagen und über aktuelle internationale Entwicklungen, insbesondere auch im Hinblick auf ein international einheitliches Begriffsverständnis der geforderten Angaben, ergeben sich aus den vorgesehenen Veröffentlichungen des BZSt auf der Internetseite (Rubrik „CbCR”): http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/CbCR/cbcr_node.html.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Anlage
Tabelle 1 Übersicht über die Aufteilung der Einkünfte, Steuern und Geschäftstätigkeiten nach Steuerhoheitsgebieten
Tabelle 1 sieht im Einzelnen entsprechend § 138a Absatz 2 Nummer 1 AO – jeweils gegliedert nach Steuerhoheitsgebiet – Angaben vor zu:
den Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden und fremden Unternehmen sowie die Summe hieraus,
den im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern,
den im Wirtschaftsjahr für dieses Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern,
dem Jahresergebnis vor Ertragsteuern,
dem Eigenkapital,
dem einbehaltenen Gewinn,
der Zahl der Beschäftigten und
den materiellen Vermögenswerten.
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Name des
multinationalen Konzerns: Betrachtetes Wirtschaftsjahr: Währung der angegebenen Beträge: | ||||||||||
Steuerhoheitsgebiet | Umsatzerlöse und
sonstige Erträge | Jahresergebnis vor
Ertragsteuern | Im Wirtschaftsjahr
gezahlte Ertragsteuern | Die im
Wirtschaftsjahr für dieses Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten
Ertragsteuern | Eigenkapital | Einbehaltener
Gewinn | Zahl der
Beschäftigten | Materielle
Vermögenswerte | ||
Fremde Unternehmen | Nahestehende Unternehmen | Summe | ||||||||
Tabelle 2 Auflistung aller Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten unter Angabe deren wichtigster Geschäftstätigkeiten
Die nachfolgend abgedruckte Tabelle 2 beinhaltet entsprechend § 138a Absatz 2 Nummer 2 AO eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Auflistung aller Unternehmen und Betriebsstätten, zu denen Angaben in der Übersicht nach § 138a Absatz 2 Nummer 1 AO erfasst sind, jeweils unter Angabe deren wichtigster Geschäftstätigkeiten.
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Name des
multinationalen Konzerns: Betrachtetes Wirtschaftsjahr: | ||||||||||||||
Steuerhoheitsgebiet | Im
Steuerhoheitsgebiet ansässige Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns | Wichtigste
Geschäftstätigkeit(en) | ||||||||||||
Forschung und Entwicklung | Besitz oder Verwaltung von geistigem
Eigentum | Einkauf oder Beschaffung | Verarbeitung oder Produktion | Verkauf, Marketing oder Vertrieb | Verwaltungs-, Management- oder
Supportleistungen | Erbringung von Dienstleistungen für unverbundene
Dritte | Konzerninterne Finanzierung | Regulierte Finanzdienstleistungen | Versicherungen | Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren mit
Beteiligungscharakter | Ruhende Tätigkeit | Sonstige (Bitte geben Sie die Art der Tätigkeit
der Geschäftseinheit in Tabelle 3 „Zusätzliche Informationen”
an). | ||
Tabelle 3 Zusätzliche Informationen
In Tabelle 3 können gemäß § 138a Absatz 2 Nummer 3 AO zusätzliche Informationen aufgenommen werden, die nach Ansicht der inländischen Konzernobergesellschaft zum Verständnis der Übersicht nach § 138a Absatz 2 Nummer 1 AO und der Auflistung nach § 138a Absatz 2 Nummer 2 AO erforderlich sind.
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Name des multinationalen
Konzerns: Betrachtetes Wirtschaftsjahr: |
Bitte geben Sie hier kurz alle weiteren Angaben
oder Erläuterungen an, die Sie für notwendig erachten oder die das Verständnis
der vorgeschriebenen Informationen im länderbezogenen Bericht erleichtern
können. |
BMF v. - IV B 5 - S 1300/16/10010: 002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 974
DB 2017 S. 1620 Nr. 29
DStR 2017 S. 11 Nr. 28
IStR 2017 S. 719 Nr. 16
KÖSDI 2017 S. 20400 Nr. 8
StB 2017 S. 280 Nr. 9
VAAAG-50585