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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 77/16

Gesetze: AO § 227EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12EStG § 19 PfG § 4 Abs. 1 PfG § 4 Abs. 2 PfG § 109

Abgabenordnung: Erlass von Einkommensteuer - Berücksichtigung von Aufwendungen durch die Fortführung früherer pastoraler Tätigkeiten eines Pastors im Ruhestand

Leitsatz

Es liegt grundsätzlich keine sachliche Unbilligkeit im Sinne von § 227 AO vor, wenn Pastoren im Ruhestand Aufwendungen durch die Fortführung früherer pastoraler Tätigkeiten entstehen, die mangels Veranlassungszusammenhangs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften als nichtselbständiger Arbeit in Form von Versorgungsbezügen anerkannt werden können.

Fundstelle(n):
OAAAG-50210

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