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FG Köln Urteil v. - 15 K 1478/14 EFG 2017 S. 1049 Nr. 13

Gesetze: AO § 279 Abs 1 Satz 1, AO § 44

Aufteilungsbescheid

Frühestmöglicher Antrags- und Erlasszeitpunkt

Leitsatz

Jeder Ehegatte, der Gesamtschuldner der Einkommensteuer ist, ist unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung wegen der Gesamtschuld eingeleitet ist oder konkret droht, befugt, die Aufteilung der Steuerschuld nach § 279 AO zu beantragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1049 Nr. 13
OAAAG-49644

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