Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG nach Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung ?
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Kann ein Steuerbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem eine vGA zuzurechnen ist, nach § 32a Abs. 1 KStG aufgehoben oder geändert werden, obwohl gegenüber der Körperschaft der Körperschaftsteuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung der vGA noch nicht erlassen, aufgehoben oder geändert worden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
UAAAG-49561