Einkommensteuer, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen festgesetzt wurde, aber während des anhängigen Insolvenzverfahrens entstanden ist, ist zu erstatten?
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Erstattung von Einkommensteuer, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers festgesetzt wurde, aber während des anhängigen Insolvenzverfahrens entstanden ist.
Schließt der festgestellte Insolvenzplan eine nachträgliche Forderung aus?
Führt die insolvenzimmanente Erhebungs- und Vollstreckungsbeschränkung zum Erlöschen des Steueranspruchs und zu einem Festsetzungsverbot?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAG-49556