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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 AS 184/17 B ER

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 3 Nr. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c; SGB II § 7 Abs. 3a; SGG § 86a Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Feststellung des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt nach des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst c SGB II kann nicht durch denTatbestand des § 7 Abs. 3a SGB II, der eine gesetzliche Vermutung im Hinblick auf den wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, begründet, ersetzt werden.

2. Die Rechtsprechung des BSG zur Frage des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft unter Ehepartnern (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst a SGB II) insbesondere ohne gemeinsame Ehewohnung ist auf Fälle einer eheähnlichen Bedarfsgemeinschaft nicht übertragbar.

3. hier: keine Bedarfsgemeinschaft trotz Partnerschaft

Fundstelle(n):
RAAAG-49173

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