Ablehnung des Erlasses einer weiteren eA bzgl eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Ausgleich zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlichen Interessen obliegt in erster Linie fachnahen Instanzen vor Ort
Gesetze: GG, § 15 VersammlG
Instanzenzug: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Az: 4 Bs 125/17 Beschlussvorgehend Az: 1 BvR 1387/17 Einstweilige Anordnungnachgehend Az: 1 BvR 1387/17 Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170630.1bvr138717
Fundstelle(n):
FAAAG-49031