Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers für in Polen lebende Töchter: Antragsveranlagung zur als unbeschränkten
Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG – Nachweis des inländischen Wohnsitzes bzw. der Erzielung inländischer Einkünfte – Vorlage
von Rechnungen und Zahlungsbelegen aus angemeldeter gewerblicher Tätigkeit
Leitsatz
Ein mit Wohnsitz im Inland als Gewerbetreibender (Trockenbau) angemeldeter polnischer Staatsbürger, der auf Antrag gemäß §
1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt Steuerpflichtiger mit geringfügigen Beträgen zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, hat
keinen Anspruch auf Kindergeld für seine am gemeinsamen Familienwohnsitz lebenden Töchter, wenn er auf Verlangen der Familienkasse
weder Mietverträge noch Rechnungen und Belege über den Erhalt von Rechnungsbeträgen aus seiner gewerblichen Tätigkeit vorlegt
und damit seinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland bzw. die Erzielung inländischer Einkünfte nachweist.
Fundstelle(n): JAAAG-48785
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