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StuB Nr. 12 vom Seite 467

Vertrauensschutz bei Bauleistungen

Anmerkungen zum , V R 24/16

StB Robert C. Prätzler

Der BFH hat sich in zwei verbundenen Verfahren erstmals zur Neuregelung des § 27 Abs. 19 UStG geäußert und dabei eine unionsrechtliche Auslegung vertreten, welche die Norm für grundsätzlich anwendbar, aber einschränkend auszulegen erklärt hat.

, V R 24/16 NWB XAAAG-41819

Kernfragen
  • Welche Fragen hat der entschieden?

  • Wann ist laut BFH der Vertrauensschutz einzuschränken?

  • Was sind mögliche Folgen des Urteils?

I. Einführung

[i]Seifert, BFH bestätigt Übergangsregelung in Bauträgerfällen, StuB 9/2017 S. 356 NWB OAAAG-44252 Meurer, Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG bei Bauleistungen, NWB 31/2010 S. 2482 NWB MAAAD-47448 Ramb, Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen, KSR 5/2017 S. 9 NWB VAAAG-43898 Mann/Oechler, Abwicklung der Bauträgerfälle, USt direkt digital 8/2017 S. 8 NWB EAAAG-42618 Fuß, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, USt direkt digital 16/2014 S. 11 NWB UAAAE-71644 Zur Bekämpfung von Steuerausfällen durch Subunternehmer im Baugewerbe, d. h. Konstellationen, in denen betrügerische Unternehmer an die Generalunternehmer/Generalübernehmer mit Umsatzsteuerausweis abrechneten, aber die entsprechende Umsatzsteuer nie an den Fiskus abführten, wurde mit Wirkung zum der § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG eingeführt. Damit waren bestimmte Bauleistungen, die an Bauunternehmer erbracht wurden, grundsätzlich nicht mehr mit Umsatzsteuer abzurechnen, sondern sie fielen unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Abweichend von den sonst bestehenden Fällen des § 13b UStG sah die R...