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PiR Nr. 6 vom Seite 195

Gängigkeitsabschläge auf den Warenbestand

StB Christian Müller

I. Logik von Gängigkeitsabschlägen

Bei beschädigten, verdorbenen, technisch überholten oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr absetzbaren Waren ist offensichtlich, dass die Absatzchancen Richtung Null konvergieren und damit ein Wertminderungsbedarf besteht. Aus kaufmännischer Sicht verursacht aber auch eine geringe Lagerumschlagshäufigkeit negative Erfolgsbeiträge. Zu deren bilanzieller Abbildung erfreuen sich Gängigkeitsabschläge großer Beliebtheit.

Grundidee der in der Praxis angewandten Verfahren ist es, anhand der Umschlagshäufigkeit einen Überbestand zu identifizieren und die bis zum voraussichtlichen Lagerabgang noch anfallenden Kosten abzuschätzen. Beim besonders weit verbreiteten Reichweitenverfahren wird die Lagerreichweite in Jahren als Reziproke der Umschlagshäufigkeit ermittelt, wobei der zugrunde gelegte Lagerabgang anhand von Vergangenheitsdaten und der Planung normiert sowie um Inventurdifferenzen, Retouren, Verschrottungen und ähnliche Sondereffekte bereinigt werden sollte. Anhand der ermittelten Reichweite werden die Waren anschließend in Gängigkeitsklassen eingestuft, die verschiedene Reichweitenzeiträume repräsentieren. Jeder Gä...

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