Michael Sauthoff

Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81371-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66971-2

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Dokumentvorschau
Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen (1. Auflage)

§ 23 Zahlungsverjährung

I. Wirkung

1Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung (§ 228 Satz 1 AO). Die Zahlungsverjährung erstreckt sich auch auf Ansprüche des Abgabenpflichtigen gegenüber der Behörde, etwa einen Anspruch auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund gezahlten Abgabe. Der einheitliche Anspruch aus dem Abgabenschuldverhältnis kann bei – ggf. mehrfach – geänderter Festsetzung nicht in unterschiedliche Zahlungs- und Erstattungsansprüche aufgespalten werden, die bezogen auf die jeweils ergangenen Verwaltungsakte unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen.

2Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Abgabenschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen (§§ 47, 232 AO). Ein gleichwohl ergangener Abgabenbeschied ist rechtswidrig und auf Widerspruch bzw. Anfechtungsklage aufzuheben. Durch die Rücknahme des rechtswidrigen Abgabenbescheids und Neuerlass darf eine bereits eingetretene Zahlungsverjährung nicht umgangen werden. Das gilt aber nur gegenüber dem ersten Bescheidadressaten, nicht aber gegenüber einem Dritten, der nun Adressat des neuen Bescheids wird, jedenfalls dann...