Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen
1. Aufl. 2017
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§ 11 Ansprüche aus dem Abgabenverhältnis
I. Grundlage (§ 37 Abs. 1 AO)
1§ 37 Abs. 1 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis. Es sind dies
der Abgabenanspruch,
der Abgabenvergütungsanspruch,
der Haftungsanspruch,
der Anspruch auf eine abgabenrechtliche Nebenleistung,
der Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie
die in einzelnen Abgabengesetzen geregelten Abgabenerstattungsansprüche.
2Die Ansprüche aus Strafen und Geldbußen gehören nicht dazu.
II. Entstehen des Abgabenanspruchs
3Der Abgabenanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft, soweit nicht im Gesetz oder in der Abgabensatzung eine abweichende Regelung getroffen worden ist (§ 38 AO). Daher sind die je nach Landesrecht und Abgabenart verschieden zu beurteilenden Voraussetzungen für das Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht, einer Gebührenpflicht, einer kommunalen Steuerpflicht oder eines speziellen Erstattungsanspruchs zu klären. In der AO sind Sonderregelungen vor allem für abgabenrechtliche Nebenleistungen und den Erstattungsanspruch enthalten.
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