Michael Sauthoff

Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81371-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66971-2

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Dokumentvorschau
Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen (1. Auflage)

§ 4 Begriffsbestimmungen und Abgabengeheimnis

I. Begriffsbestimmungen

1. Amtsträger

1Der Begriff des Amtsträgers (§ 7 AO) ist u. a. im Zusammenhang mit dem Steuergeheimnis (§ 30 AO), der Haftungsbeschränkung (§ 32 AO), der Ausschließung und Ablehnung von Personen in einem Verwaltungsverfahren (§§ 82 ff. AO) und der Klärung der materiellen Verantwortlichkeit für einen Abgabenbescheid von Bedeutung. Beamte oder Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen, sind ohne Rücksicht auf Art und Inhalt der ausgeübten Tätigkeit Amtsträger. Personen, die sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen, sind nur Amtsträger, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das sind Aufgaben, bei deren Erledigung Angelegenheiten der Gemeinwesen und ihrer Mitglieder unmittelbar gebietend, verbietend, entscheidend oder sonst wie handelnd innerhalb der gesetzlichen Grenzen wahrgenommen werden. Unter § 7 Nr. 3 AO fallen insbesondere Verwaltungsangestellte, soweit sie nicht lediglich als Hilfskräfte bei öffentlichen Aufgaben mitwir...