Fallsammlung Abgabenordnung
17. Aufl. 2017
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Kapitel 8: Haftung
Haftung der Vertreter
Fall 25
Sachverhalt: Als Geschäftsführer der Jeans Moden GmbH waren aufgrund ihrer Anstellungsverträge Ester Eng für den Bereich Kreation, Werbung sowie Vertrieb und Fritz Fertig für den verbleibenden kaufmännischen Bereich und die Fertigung verantwortlich.
Trotz großer Bemühungen der Geschäftsführer konnte die GmbH im Herbst des Jahres 05 ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nur noch schleppend erfüllen.
Umsatzsteuervoranmeldungen wurden für November 05 (USt: 20 000 €) und Dezember 05 (USt: 30 000 €) fristgerecht abgegeben; die Vorauszahlungen jedoch bei Fälligkeit nicht entrichtet.
Für die Ende Januar 06 auszuzahlenden Löhne in Höhe von 42 000 € und die Lohnsteuer in Höhe von 8 000 € stellte die Hausbank nach langem Zögern nur 42 000 € zur Verfügung. Im Hinblick auf eine persönliche Haftung hatte der Lohnbuchhalter den Geschäftsführern empfohlen, vorsorglich zunächst auf 35 000 € gekürzte Nettolöhne auszuzahlen und die darauf entfallende Lohnsteuer in Höhe von 7 000 € an das Finanzamt abzuführen. Dennoch wurden auf Weisung der Geschäftsführer die Nettolöhne in voller Höhe ausg...