Kommunale Steuern
1. Aufl. 2017
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Achter Teil: Einschlägige Rechtsvorschriften
I. Unionsrecht
1. Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom (ABl. L 177 S. 9) – Auszüge –
Art. 401
Unbeschadet anderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften hindert diese Richtlinie einen Mitgliedstaat nicht daran, Abgaben auf Versicherungsverträge, Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die Erhebung dieser Steuern, Abgaben und Gebühren im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden ist.
2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der konsolidierten Fassung vom (ABl. C 202 v. ), berichtigt am (ABl. C 400 v. , S. 1) – Auszüge –
(1) Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit d...