Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-59378-9

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 315a n. F. Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Oktober 2017)

I. Überblick

1Wegen dieser durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eingefügten Vorschrift wird auf → § 289f Rz. 1 ff. verwiesen.

Diese Vorschrift ist das Pendant zu § 289a HGB. Zur Hauptsache wird deshalb auf → § 289a Rz. 1 ff. verwiesen.

2 Absatz 1 enthält Berichtspflichten für alle Mutterunternehmen, die als AG oder KGaA stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben haben. Inhaltlich geht es um

  • die Zusammensetzung des Grundkapitals (→ § 289a Rz 3),

  • Stimmrechts- und Übertragungsrechtsbeschränkungen (→ § 289a Rz. 5),

  • Beteiligungen von mehr als 10 % (→ § 289a Rz. 6),

  • Sonderrechte von Aktionären (→ § 289a Rz. 8),

  • Arbeitnehmeraktien (→ § 289a Rz. 9),

  • Satzungsbestimmungen (→ § 289a Rz. 10),

  • Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe oder zum Erwerb von Aktien (→ § 289a Rz. 11),

  • Change of control-Klausel (→ § 289a Rz. 12) und

  • Entschädigungsvereinbarungen für Übernahmefälle (→ § 289a Rz. 13).

3 Absatz 2 enthält besondere, das Vergütungssystem betreffende Berichtspflichten für Mutterunternehmen, die als Aktiengesellschaften (nicht lediglich als KGaA) börsennotiert sind (→ § 289a Rz. 14 und → § 285 Rz. 75).

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