IFRS-Kommentar
15. Aufl. 2017
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§ 34 Gemeinsame Vereinbarungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 11 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Änderungen, Ergänzungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Regelungen (IAS 31) enthaltenRz 1 und Rz 63.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Begriffsinhalte und Rechnungslegung bei gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Aktivitäten
1 Der im Mai 2011 verabschiedete IFRS 11 ersetzt (bzgl. Anhangangaben i. V. m. Teilen von IFRS 12) mit Wirkung ab 2013 (in der EU ab 2014) IAS 31. Neben terminologischen Änderungen bringt er folgende Neuerungen:
Statt wie früher zwischen drei Formen einer gemeinschaftlichen Aktivität (Tätigkeit, Vermögen, Unternehmen) ist nur noch zwischen zwei Ausgestaltungen zu unterscheiden. Die früheren jointly controlled assets und jointly controlled operations werden nun unter dem Begriff der gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) zusammengefasst. Von ihr sind weiterhin Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) zu unterscheiden (Rz 21).
Im Fall einer gemeinschaftlichen Tätigkeit erfolgt weiterhin eine anteilige Bilanzierung von Vermögen, Schulden, Erträge...