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StuB Nr. 7 vom Seite 276

Stille Beteiligungen als Eigenkapital in der Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft

Instrumente der Mittelstandsfinanzierung

ORR Thomas C. Wolf

Trotz Praxisevidenz stiller Beteiligungen als Instrument der Mittelstandsfinanzierung sind lediglich in den §§ 230 bis 236 HGB Rahmenbedingungen kodifiziert, die allerdings weitgehend dispositiv sind. Gem. § 230 Abs. 1 HGB geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts über, womit zum Ausdruck kommt, dass es sich um eine Innengesellschaft handelt. Vom partiarischen Darlehen (mit Gewinnbeteiligung) unterscheidet sich die stille Gesellschaft dadurch, ob die Vertragspartner einen gemeinsamen Zweck verfolgen oder ob ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verfolgung unterschiedlicher eigener Interessen bestimmt werden.

Gehrmann, Stille Gesellschaft, infoCenter NWB NAAAB-13233

Kernfragen
  • Wie können Einlagen stiller Gesellschafter in der Bilanz abgebildet werden?

  • Welche zeitliche Vorgabe wird für die Mindestdauer der Kapitalüberlassung angegeben?

  • Was ist zu beachten?

I. Grundsätze der Bilanzierung stiller Beteiligungen

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 8. Aufl., Herne 2017, § 271 NWB MAAAF-85402 Ausgehend vom gesetzlichen Leitbild stellt die Einlage stiller Gesellschafter Fremdkapital dar (§ 236 HGB) und ist unter den Verbindlichkeiten zu passivieren. F...