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Klausur mit Recht – KMR-GmbH
– Sprungklage – Korrektur von Steuerbescheiden nach den §§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, 173 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 174 Abs. 4, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO– Mitberichtigung materieller Fehler – Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung – Haftung nach den §§ 71, 73, 74 und 75 AO
Hier finden Sie die Klausur als PDF:
I. Sachverhalte
I. Sachverhalt 1
Der Steuerpflichtige Klaus Matschke (KM) betreibt seit 2009 einen Schrotthandel in Düsseldorf. Den Gewinn ermittelt KM zulässigerweise gem. § 4 Abs. 3 EStG. Im Jahr 2013 überträgt KM seinem 45-jährigen Sohn Richard (R) eines seiner beiden zum Betriebsvermögen gehörenden unbebauten Grundstücke. Diesen Vorgang erklärt KM ordnungsgemäß in seiner Einkommensteuererklärung 2013, die am beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingeht.
Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 ermittelt das Wohnsitzfinanzamt einen Entnahmegewinn i. H. von zutreffend 150.000 €, den es als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ansetzt. Der Einkommensteuerbescheid 2013 wird am zur Post gegeben.
Gegen diesen Bescheid legt der Bevollmächtigte des KM, Berthold Brugger (B), form- und fristgerecht beim zuständigen Finanzgericht Sprungklage mit der zutreffenden Begründung ein, dass R bereits seit dem wirtschaftlicher Eigentümer des o. a. Grundstücks war. Eine Gegenleistung habe er – KM – hierfür von R nicht enthalten. Gleichzeitig informiert B per Fax das zuständige Finanzamt über die Erheb...