Ablehnung des Antrags auf Einsicht in alle Finanzamtsakten samt Beiakten aufgrund verweigerter Vorlage der Prozessvollmacht
im Original
Leitsatz
1. Hat eine Rechtsanwaltsgesellschaft für die Klägerin Klage erhoben sowie eine besonders umfangreiche Einsicht in die Akten
samt Beiakten des beklagten FA beantragt und trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung die Prozessvollmacht dem FG nicht
im Original, sondern nur per Fax vorgelegt, so ist zur Wahrung des Steuergeheimnisses die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht
mangels Vorlage der Vollmacht im Original nicht ermessensfehlerhaft, wenn u. a. das Akteneinsichtsbegehren so weit gefasst
ist, dass ein Bezug zum konkreten Einzelfall und damit ein Interesse der dabei vorgeblich Vertretenen und mit einem Kostenrisiko
belasteten Klägerin daran fraglich erscheint.
2. Der Beschluss des FG wurde durch den ) aufgehoben.
Tatbestand
Fundstelle(n): QAAAG-41642
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