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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 6 K 734/16

Gesetze: FGO § 78 Abs. 1FGO § 62 Abs. 2FGO § 62 Abs. 6 S. 1FGO § 62 Ab S. 4 AO § 30

Ablehnung des Antrags auf Einsicht in alle Finanzamtsakten samt Beiakten aufgrund verweigerter Vorlage der Prozessvollmacht im Original

Leitsatz

1. Hat eine Rechtsanwaltsgesellschaft für die Klägerin Klage erhoben sowie eine besonders umfangreiche Einsicht in die Akten samt Beiakten des beklagten FA beantragt und trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung die Prozessvollmacht dem FG nicht im Original, sondern nur per Fax vorgelegt, so ist zur Wahrung des Steuergeheimnisses die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht mangels Vorlage der Vollmacht im Original nicht ermessensfehlerhaft, wenn u. a. das Akteneinsichtsbegehren so weit gefasst ist, dass ein Bezug zum konkreten Einzelfall und damit ein Interesse der dabei vorgeblich Vertretenen und mit einem Kostenrisiko belasteten Klägerin daran fraglich erscheint.

2. Der Beschluss des FG wurde durch den ) aufgehoben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAG-41642

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