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Arbeitshilfe März 2017

Körperschaftssteuer: Verlustabzugsbeschränkung des § 8 c KStG – Ermittlung von stillen Reserven

Sind stille Reserven i.S. des § 8c Abs. 1 Satz 6 KStG i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom vorrangig unter Berücksichtigung eines Kaufpreises zu ermitteln oder hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, die stillen Reserven stattdessen anhand einer Unternehmensbewertung zu ermitteln?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().