Arbeitshilfe Februar 2019

Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG?

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Rechtfertigt die Änderung eines Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters nur wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage die Änderung des Körperschaftsteuerbescheides nach § 32a Abs. 2 KStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-40868