Arbeitshilfe April 2020

Entgelt für Verzicht auf Verkaufsoptionsrecht an Kommanditanteil (Put-Option) als Sonderbetriebseinnahme?

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Handelt es sich bei dem Entgelt, das ein Kommanditist für den Verzicht auf das Recht, seine Kommanditbeteiligung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis zu verkaufen (Put-Option), von dem Verpflichteten erhält, um eine Sonderbetriebseinnahme, die den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft erhöht, oder unterliegt die Put-Option als Bestandteil des Privatvermögens nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG der Besteuerung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAG-40849