Gewerbesteuer-Zerlegung: Gasverteilungsnetz als mehrgemeindliche Betriebstätte – Entflechtung von Leitungsnetzen und Energievertrieb
– Vorhalten von Ausspeisestellen durch den Netzbetreiber – Gasabgabe i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GewStG – Zerlegungsrelevanz
unterirdisch verlegter Ferngasleitungen
Leitsatz
Eine Gemeinde, auf deren Gebiet sich neben Ferngasleitungen des – aufgrund der Entflechtung von Leitungsnetzen und Energievertrieb
nach dem Energiewirtschaftsgesetz verselbständigten - Netzbetreibers nur Gasausspeisestellen in die lokalen Netze der Regionalversorger
befinden, ist nicht an der Gewerbesteuerzerlegung des als Organträger des Netzbetreibers fungierenden Gaslieferanten über
eine mehrgemeindliche Betriebstätte des Netzbetreibers zu beteiligen, wenn diese Anlagen nicht der Gasabgabe auf Grund eines
Veräußerungsgeschäftes, sondern nur dem Transport des Erdgases dienen.
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